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Mit der Ablehnung des Gesamt-Pakets "Schulreform" in der Abstimmung am 24. November 2002 wurden natürlich
nicht alle Schul- und Jugendprobleme aus der Welt geschafft. Hier ein Teilergebnis aus der Kommissionsarbeit zum
neuen Kinder- und Jugendgesetz, das uns von Lisette Müller (EVP) aus Knonau,
Kantonsrätin und Schulpräsidentin, zur Verfügung gestellt wurde.
Vernehmlassung zum Kinder- und Jugendgesetz
(15. Mai 2003)
Einverstanden sind wir insbesondere mit den folgenden Punkten:
- Die Kantonalisierung des SPD (SPD: Schulpsychologischer Dienst) ist zeitgemäss und richtig: Sie bekennt
sich zur Wichtigkeit der Schulpsychologie, stellt die Grundversorgung sicher und ermöglicht die fachspezifische
Forschung, Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Arbeitsinstrumente und Testverfahren.
- Die Schulpsychologie ist klarer zu definieren. Ihr konkreter Auftrag ist verbindlich festzulegen und eine spezifische
Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Sie hat die Beratung von Lehrerschaft und Schulpflegen mit einzuschliessen,
sowohl im Bereich von Massnahmen- und Schüler-Laufbahnentscheiden, wie auch beim Umgang mit Konflikten, mit
schwierigen Klassensituationen, mit unverhältnismässigen Elternforderungen und mit interkultureller Verständigung.
- Eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen den Diensten des Sozial- und Bildungsbereichs ist richtig und wünschbar.
Sie soll auch für eine vermehrten Befähigung und in die Pflichtnahme der Eltern genutzt werden.
Die folgenden Punkte/Forderungen bereiten uns jedoch Sorge:
- Die Beratungsdienste sollen in möglichst kurzer Distanz erreichbar sein.
- Unser ausserordentlich gut funktionierenden Schulzweckverbands, dessen Organisation der Angebote, Qualitätssicherung
und Finanzierung mit einem fairen Verteilschlüssel unter den Gemeinden sich bestens bewährt hat müsste
beibehalten können bis erste Erfahrungen vorliegen und sich das Neue bewährt hat.
- Die Finanzierung des Grundangebots durch den Kanton ist richtig. Fraglich ist jedoch die Finanzierung der Versorgungskosten
durch die Gemeinden: Mit einem einheitlichen Tarif pro Einwohner/in als Sockelbeitrag ohne Rücksicht auf die
Finanzkraft der einzelnen Gemeinde, werden die finanzschwachen Gemeinden übermässig belastet und benachteiligt.
Durch die geringe Belastung der versorgenden Gemeinde geht zudem der Anreiz verloren, Kinder so lange wie möglich
in der eigenen Gemeinde zu behalten. Es ist mit einem Anstieg an Fremdplatzierungen zu rechnen, da weder grosse
Kosten für die eigene (Schul-)Gemeinde eingespart werden können wenn Kinder hier belassen werden, noch
Geld zur Verfügung steht für flankierende Massnahmen in der eigenen Schulgemeinde am Wohnort.
- Die Entscheidungsbefugnis über die Fremdplatzierungen von Schüler/innen ist massgeblich bei der Schulpflege
zu belassen. Es darf nicht riskiert werden, dass auf nötige Versetzungen aus Kostengründen verzichtet
wird. Der Gemeinderat ist weiter entfernt und dürfte einerseits die schulische Notwendigkeit als weniger drastisch
einstufen (z.B.:"die Lehrer wollen die Kinder ja nur abschieben...."), andererseits soll nicht mit einer
solchen Regelung der Verschmelzung von Schulgemeinde und politischer Gemeinde Vorschub geleistet werden.
15. Mai 2003